Regel 6. Der Spieler
Erklärung
Zähler ist jemand, den die Spielleitung zum Aufschreiben der Schlagzahl eines Bewerbers im
Zählspiel bestimmt hat. Er kann Mitbewerber sein. Er ist nicht Platzrichter.
6-1. Wettspielausschreibung
Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß ihm die Ausschreibung bekannt ist, nach welcher das Wettspiel
ausgetragen wird (Regel 33-1).
6-2. Vorgabe
a. Lochspiel
Vor Antritt eines Lochspiels in einem Wettspiel mit Vorgabe sollten die Spieler gegenseitig ihre Vorgaben
feststellen. Beginnt ein Spieler das Lochspiel, nachdem er eine zu hohe Vorgabe angegeben hat, und würde
sich dies auf die Anzahl der zu gewährenden oder in Anspruch zu nehmenden Vorgabeschläge auswirken,
so wird er disqualifiziert; in allen anderen Fällen muß der Spieler mit der von ihm angegebenen Vorgabe
spielen.
b. Zählspiel
Bei jeder Runde eines Wettspiels mit Vorgabe muß sich der Bewerber vergewissern, daß seine Vorgabe auf
seiner Zählkarte eingetragen ist, bevor sie der Spielleitung eingereicht wird. Ist vor der Einreichung keine
Vorgabe eingetragen oder ist die eingetragene Vorgabe höher als die dem Bewerber zustehende, und wirkt
sich dies auf die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Vorgabeschläge aus, so verfällt er für die
betreffende Runde des Wettspiels mit Vorgabe der Disqualifikation; in allen anderen Fällen gilt die
Schlagzahl.
Anmerkung: Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß er weiß, an welchen Löchern Vorgabeschläge gewährt
oder in Anspruch genommen werden.
6-3. Abspielzeit und Spielergruppen
a. Abspielzeit
Der Spieler muß zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen.
b. Spielergruppen
Im Zählspiel muß der Bewerber während der gesamten Runde in der Gruppe bleiben, die von der Spielleitung
eingeteilt worden ist, sofern nicht die Spielleitung einen Wechsel zuläßt oder nachträglich genehmigt.
Strafe für Verstoß gegen Regel 6-3
Disqualifikation
(Bestball- und Vierballspiel - siehe Regeln 30-3a. und 31-2).
Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, daß ein
Spieler, der spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts eintrifft, in
Ermangelung von Umständen, welche das Erlassen der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7
rechtfertigen würden, statt mit Disqualifikation bestraft wird mit
Lochspiel - Lochverlust am ersten Loch
Zählspiel - Zwei Schlägen am ersten Loch
6-4. Caddie
Der Spieler darf bei Strafe der Disqualifikation stets nur einen Caddie zu gleicher Zeit haben.
Für jeden Verstoß seines Caddies gegen eine Regel verfällt der Spieler der jeweils anzuwendenden Strafe.
6-5. Ball
Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß er den richtigen Ball spielt. Jeder Spieler sollte seinen Ball
kennzeichnen.
6-6. Schlagzahlen im Zählspiel
a. Schlagzahlen aufschreiben
Nach jedem Loch sollte der Zähler die Schlagzahl mit dem Bewerber vergleichen und aufschreiben. Bei
Abschluß der Runde muß der Zähler die Zählkarte unterschreiben und sie dem Bewerber aushändigen.
Schreiben mehr als ein Zähler die Schlagzahlen auf, so muß jeder den Teil unterschreiben, für den er
verantwortlich ist.
b. Zählkarte unterschreiben und einreichen
Nach Abschluß der Runde sollte der Bewerber die Schlagzahl für jedes Loch nachprüfen und alle
zweifelhaften Einzelheiten mit der Spielleitung klären. Er muß die Unterschrift des Zählers sicherstellen, die
Zählkarte gegenzeichnen und sie so bald wie möglich der Spielleitung einreichen.
Strafe für Verstoß gegen Regel 6-6b
Disqualifikation
c. Änderung der Zählkarte
Auf einer Zählkarte darf nichts mehr geändert werden, nachdem der Bewerber sie der Spielleitung
eingereicht hat.
d. Falsche Schlagzahl für das Loch
Der Bewerber ist dafür verantwortlich, daß die für jedes Loch auf seiner Zählkarte aufgeschriebene
Schlagzahl richtig ist. Reicht er für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl
ein, so wird er disqualifiziert.
Reicht er für irgendein Loch eine höhere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so gilt die eingereichte
Schlagzahl.
Anmerkung 1: Für das Zusammenzählen der Schlagzahlen und die Anrechnung der auf der Zählkarte
eingetragenen Vorgabe ist die Spielleitung verantwortlich - siehe Regel 33-5.
Anmerkung 2: Für Vierball-Zählspiel siehe auch Regel 31-4 und 31-7a.
6-7. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
Der Spieler muß ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeglicher von der
Spielleitung für das Spieltempo erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen dem Abschluß eines Lochs und
dem Abspielen am nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern.
Strafe für Verstoß gegen Regel 6-7
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge
Bei anschließendem Verstoß - Disqualifikation
Anmerkung 1: Verzögert der Spieler unangemessen das Spiel zwischen dem Spielen von Löchern, so
verzögert er das Spielen des nächsten Lochs und zieht sich für dieses Loch die Strafe zu.
Anmerkung 2: Zur Verhinderung langsamen Spiels darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines
Wettspiels (Regel 33-1) Richtlinien für das Spieltempo erlassen, einschließlich zulässiger Höchstzeiten zur
Vollendung einer festgesetzten Runde, eines Lochs oder eines Schlags.
Nur im Zählspiel darf die Spielleitung in einer solchen Ausschreibung die Strafe für Verstoß gegen diese
Regel wie folgt modifizieren:
Erster Verstoß - Ein Schlag
Zweiter Verstoß - Zwei Schläge
Bei anschließendem Verstoß - Disqualifikation
6-8. Spielunterbrechung
a. Erlaubt
Der Spieler darf das Spiel nicht unterbrechen, es sei denn
(I) die Spielleitung hat das Spiel ausgesetzt;
(II) er sieht Blitzgefahr als gegeben an;
(III) er benötigt eine Entscheidung der Spielleitung über eine zweifelhafte oder strittige Einzelheit (siehe
Regeln 2-5. und 34-3); oder
(IV) aus anderem zwingenden Grund wie plötzliches Unwohlsein.
Schlechtes Wetter als solches ist kein triftiger Grund für Spielunterbrechung.
Unterbricht der Spieler das Spiel ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung, so muß er dies der
Spielleitung so bald wie durchführbar melden. Hält er sich daran, und erachtet die Spielleitung den Grund als
hinlänglich, so verfällt er keiner Strafe, andernfalls der Disqualifikation.
Ausnahme im Lochspiel: Spieler, die ein Lochspiel in gegenseitiger Übereinkunft unterbrechen, verfallen
nicht der Disqualifikation, sofern sie dadurch nicht das Wettspiel verzögern.
Anmerkung: Verlassen des Platzes ist nicht als solches Spielunterbrechung.
b. Verfahren bei Aussetzung des Spiels durch Spielleitung
Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so dürfen die Spieler eines Lochspiels bzw. einer Spielergruppe,
die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wiederaufnehmen, bevor die
Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so dürfen
sie darin fortfahren, sofern dies unverzüglich geschieht. Entscheiden sie sich hierfür, so müssen sie das
Spiel entweder vor oder unmittelbar nach Abschluß des Lochs unterbrechen und dürfen es anschließend
nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so muß der Spieler das Spiel wiederaufnehmen, wenn die
Spielleitung eine Wiederaufnahme des Spiels angeordnet hat.
Strafe für Verstoß gegen Regel 6-8b.
Disqualifikation
Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, daß bei
möglicher Gefahr das Spiel umgehend nach Aussetzung des Spiels durch die Spielleitung unterbrochen
werden muß. Unterläßt es ein Spieler, das Spiel umgehend zu unterbrechen, so ist er zu disqualifizieren,
sofern nicht nach den Umständen ein Erlaß der Strafe gemäß Regel 33-7 gerechtfertigt ist.
(Wiederaufnahme des Spiels - siehe Regel 33-2d)
c. Ball aufnehmen bei Spielunterbrechung
Ein Spieler, der beim Spielen eines Lochs das Spiel nach Regel 6-8.a. unterbricht, darf seinen Ball
aufnehmen. Der Ball darf dabei gereinigt werden. War ein Ball dementsprechend aufgenommen worden, so
muß der Spieler bei Wiederaufnahme des Spiels einen Ball an der Stelle hinlegen, wo der ursprüngliche Ball
aufgenommen worden war.
Strafe für Verstoß gegen Regel 6-8c
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge.
©1997 Deutschen Golf Verband |