Regel 4. Schläger
Der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews und die United States Golf Association behalten
sich vor, jederzeit die Regeln zu ändern sowie Auslegungen zu erlassen und zu ändern, die
Schläger, Bälle oder anderes Gerät betreffen.
Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Schläger zulässig ist, sollte den Royal and Ancient Golf Club of St.
Andrews zu Rate ziehen.
Ein Hersteller kann dem Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews von einem Schläger, der hergestellt
werden soll, ein Muster zur Entscheidung vorlegen, ob der Schläger in Einklang mit Regel 4 steht. Ein
solches Muster geht als Beleg in das Eigentum des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews über.
Versäumt ein Hersteller, vor Herstellung und/oder Vermarktung eines Schlägers ein Muster vorzulegen, so
läuft er Gefahr, daß der Schläger als nicht mit den Golfregeln in Einklang stehend erklärt wird.
Wird für einen Schläger bzw. einen Teil desselben ein bestimmtes Schutzrecht geltend gemacht, so ist
Voraussetzung, daß Schläger bzw. Teil mit der Absicht gebaut und hergestellt sein müssen, das
Schutzrecht zu haben. Fertiggestellt, müssen Schläger bzw. Teil im Rahmen materialbedingter
Fertigungstoleranzen dem Schutzrecht entsprechen.
4-1. Form und Machart von Schlägern
Ein Schläger ist ein zum Schlagen des Balls bestimmtes Gerät.
Ein Putter ist ein vorwiegend zum Gebrauch auf dem Grün gebauter Schläger mit einer Abwinkelung der
Schlagfläche des Schlägerkopfs von nicht mehr als 10 Grad.
Die Schläger des Spielers müssen den Bestimmungen dieser Regel sowie den Einzelheiten und
Auslegungen des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews entsprechen.
a. Allgemeines
Der Schläger muß aus Schaft und Kopf bestehen. Alle Teile des Schlägers müssen so zusammengebaut
sein, daß der Schläger ein Ganzes bildet. Der Schläger darf nicht abänderbar konstruiert sein, außer in
seinem Gewicht. Der Schläger darf nicht nennenswert von der herkömmlichen und üblichen Form und
Machart abweichen und kein äußeres Beiwerk haben, es sei denn in Übereinstimmung mit den Regeln.
b. Schaft
Der Schaft muß gerade sein, mit nach allen Seiten gleichen Biegungs- und Verwindungseigenschaften, und
in den Schlägerkopf an der Ferse, entweder direkt oder durch nur einen geraden Hals und/oder Stutzen,
einmünden. Ein Putterschaft darf in jede Stelle des Kopfs einmünden.
c. Griff
Den Griff bilden der zum Halten des Schlägers bestimmte Teil des Schafts und das daran zur Erzielung
eines festen Halts angebrachte Material. Der Griff muß gerade und eben sein, sich bis zum Ende des
Schafts erstrecken und darf nicht für irgendeinen Teil der Hände vertieft sein.
d. Schlägerkopf
Der Abstand zwischen Ferse und Spitze des Schlägerkopfs muß größer sein als der Abstand zwischen
Schlagfläche und Schlägerkopfrückseite. Der Schlägerkopf muß eine im ganzen glatte Form haben.
Der Schlägerkopf darf nur eine Schlagfläche haben, ausgenommen Putter mit zwei Schlagflächen, deren
Eigenschaften gleich sind und die sich gegenüberliegen.
e. Schlagfläche
Die Schlagfläche des Schlägers muß hart und steif (für Putter können Ausnahmen gelten) sowie, abgesehen
von Prägungen, die der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews zugelassen hat, glatt und darf in keiner
Weise gewölbt sein.
f. Abnutzung und Abänderung
Für einen Schläger, der in neuem Zustand mit Regel 4-1 in Einklang steht, gilt dies auch im Zustand der
Abnutzung durch normalen Gebrauch. Ein absichtlich veränderter Teil eines Schlägers gilt als neu und muß
in dem abgeänderten Zustand den Regeln entsprechen.
g. Beschädigung
Steht der Schläger eines Spielers infolge Beschädigung, die während normalen Spielverlaufs eingetreten ist,
nicht mehr in Einklang mit Regel 4-1., so darf der Spieler
(I) nur für den Rest der festgesetzten Runde, in deren Verlauf der Schaden eintrat, den Schläger in
beschädigtem Zustand weiter gebrauchen; oder
(II) ihn instand setzen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern.
Ein Schläger, der infolge anders als während normalen Spielverlaufs eingetretener Beschädigung nicht mehr
in Einklang steht, darf während der Runde nicht mehr gebraucht werden.
- (Veränderung der Spieleigenschaften durch Beschädigung - siehe Regel 4-2)
- (Schläger spielunbrauchbar durch Beschädigung - siehe Regel 4-4a)
4-2. Veränderte Spieleigenschaften
Während einer festgesetzten Runde dürfen die Spieleigenschaften eines Schlägers weder durch Abänderung
noch auf irgendeine sonstige Weise absichtlich verändert werden.
Verändern sich die Spieleigenschaften des Schlägers eines Spielers im Verlauf einer Runde infolge
Beschädigung während normalen Spielverlaufs, so darf der Spieler
(I) den Schläger in verändertem Zustand gebrauchen; oder
(II) ihn instand setzen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern.
Haben sich die Spieleigenschaften des Schlägers eines Spielers infolge anders als während normalen
Spielverlaufs eingetretener Beschädigung verändert, so darf der Schläger während der Runde nicht mehr
gebraucht werden.
Vor einer Runde eingetretener Schaden an einem Schläger darf während der Runde behoben werden, sofern
sich dadurch die Spieleigenschaften nicht verändern und das Spiel nicht unangemessen verzögert wird.
4-3. Fremdstoff
Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an der Schlagfläche angebracht werden, die Bewegung des Balls zu
beeinflussen.
Strafe für Verstoß gegen Regel 4-1, -2, -3
Disqualifikation
4-4. Höchstzahl von 14 Schlägern
a. Auswahl und Ersatz von Schlägern
Der Spieler darf eine festgesetzte Runde nicht mit mehr als 14 Schlägern antreten. Er ist für die Runde auf
die ausgewählten Schläger beschränkt, jedoch darf er ohne unangemessene Verzögerung des Spiels,
(I) sofern er mit weniger als 14 Schlägern angetreten ist, beliebig viele hinzufügen, vorausgesetzt seine
Gesamtzahl übersteigt nicht 14; und
(II) jeden Schläger, der während normalen Spielverlaufs spielunbrauchbar wird, durch einen beliebigen
anderen Schläger ersetzen.
Schläger dürfen nicht ergänzt oder ersetzt werden, indem irgendein Schläger ausgeliehen wird, den
irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen vorgesehen hat.
b. Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen
Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen, sofern die Gesamtzahl der Schläger, welche die Partner
mitführen, die sie gemeinsam gebrauchen, 14 nicht übersteigt.
Strafe für Verstoß gegen Regel 4-4a oder b unbeschadet der Überzahl mitgeführter Schläger
Lochspiel - Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, wird für jedes Loch, bei dem
gegen die Regel verstoßen worden ist, ein verlorenes Loch hinzugerechnet, höchstens jedoch zwei Löcher
pro Runde.
Zählspiel - Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen worden ist, höchstens jedoch
vier Schläge pro Runde.
Gegen Par - Wie im Lochspiel
Stableford - siehe Anmerkung zu Regel 32-1b.
c. Überzähliger Schläger neutralisiert
Jeder unter Verstoß gegen diese Regel mitgeführte oder gebrauchte Schläger muß vom Spieler unverzüglich
nach Feststellung des Verstoßes für neutralisiert erklärt und darf anschließend vom Spieler während der
Runde nicht mehr gebraucht werden.
Strafe für Verstoß gegen Regel 4-4c
Disqualifikation
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