Regel 3. Zählspiel
3-1. Gewinner
Gewinner ist derjenige Bewerber, der für die festgesetzte(n) Runde(n) die wenigsten Schläge benötigt.
3-2. Nicht eingelocht
Locht ein Bewerber an irgendeinem Loch nicht ein und behebt diesen Fehler nicht, bevor er einen Schlag
vom nächsten Abschlag spielt bzw., sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, das Grün verläßt,
so wird er disqualifiziert.
3-3. Zweifel über Spielweise
a. Verfahren
Nur im Zählspiel darf ein Bewerber, der beim Spielen eines Lochs im Zweifel ist, welches seine Rechte sind
oder wie er zu spielen hat, straflos einen zweiten Ball spielen. Nach Entstehen der Lage, welche den Zweifel
hervorruft, sollte der Bewerber vor jeder weiteren Handlung seinem Zähler oder einem Mitbewerber
ankündigen, daß er nach dieser Regel verfahren will und welcher Ball, sofern es die Regeln gestatten, gelten
soll.
Der Bewerber muß, bevor er seine Zählkarte einreicht, den Sachverhalt der Spielleitung melden, sofern nicht
die Schlagzahl mit beiden Bällen gleich war; versäumt er dies, so wird er disqualifiziert.
b. Schlagzahl für das Loch
Ist nach den Regeln die Spielweise zulässig, für die sich der Bewerber im voraus entschieden hatte, so gilt
die Schlagzahl mit dem betreffenden Ball als seine Schlagzahl für das Loch.
Versäumt der Bewerber, im voraus anzukündigen, daß er nach dieser Regel verfahren will oder welcher Ball
gelten soll, so gilt der ursprüngliche Ball bzw., falls der ursprüngliche Ball nicht einer der gespielten Bälle
ist, der erste ins Spiel gebrachte Ball, sofern nach den Regeln zulässig ist, ihn so zu spielen, wie er gespielt
wurde.
Anmerkung: Ein nach Regel 3-3 gespielter zweiter Ball ist kein provisorischer Ball nach Regel 27-2.
3-4. Regelverweigerung
Weigert sich im Zählspiel ein Bewerber, eine Regel anzuwenden, die eines anderen Bewerbers Rechte
berührt, so wird er disqualifiziert.
3-5. Grundstrafe
Sofern nichts anderweitiges vorgesehen, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Regel im Zählspiel zwei
Schläge.
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