Regel 25. Ungewöhnliche Bodenverhältnisse und falsches Grün
Erklärungen
Zeitweiliges Wasser ist jede vorübergehende Wasseransammlung auf dem Platz außerhalb eines
Wasserhindernisses, die sichtbar zutage tritt, bevor oder nachdem der Spieler seine Standposition bezieht.
Schnee und natürliches Eis, ausgenommen Reif, sind zeitweiliges Wasser oder lose hinderliche Naturstoffe
nach Wahl des Spielers. Künstlich hergestelltes Eis ist Hemmnis. Tau und Reif sind nicht zeitweiliges
Wasser. Ein Ball ist in zeitweiligem Wasser, wenn er darin liegt oder es mit irgendeinem Teil berührt.
Boden in Ausbesserung ist jeder Teil des Platzes, der auf Anordnung der Spielleitung als solcher
gekennzeichnet oder durch deren Befugte dazu erklärt worden ist. Eingeschlossen sind zur Beseitigung
angehäuftes Material und von Platzpflegern gemachte Löcher, auch wenn sie nicht entsprechend
gekennzeichnet sind. Pfosten und Linien, die Boden in Ausbesserung bezeichnen, liegen innerhalb dieses
Bodens. Pfosten, die Boden in Ausbesserung bezeichnen, sind Hemmnisse. Boden in Ausbesserung
erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach unten, aber nicht nach oben. Ein Ball ist im Boden in
Ausbesserung, wenn er darin liegt oder ihn mit irgendeinem Teil berührt.
Anmerkung 1: Abgeschnittenes Gras und andere Materialien, die auf dem Platz liegengelassen, aber nicht
zur Beseitigung bestimmt wurden, sind nicht Boden in Ausbesserung, sofern sie nicht entsprechend
gekennzeichnet sind.
Anmerkung 2: Die Spielleitung darf durch Platzregel bestimmen, daß in Boden in Ausbesserung oder in
einem behördlich schützenswerten Landschaftsteil, der als Boden in Ausbesserung bezeichnet ist, nicht
gespielt werden darf.
25-1. Zeitweiliges Wasser, Boden in Ausbesserung und gewisse Schäden am Platz
a. Behinderung
Behinderung durch zeitweiliges Wasser, Boden in Ausbesserung oder Loch, Aufgeworfenes oder Laufspur
eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder eines Vogels ist gegeben, wenn ein Ball in einem
solchen Umstand liegt oder ihn berührt, oder wenn ein solcher Umstand auf dem Platz die Standposition
des Spielers oder den Raum seines beabsichtigten Schwungs behindert.
Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein solcher
Umstand auf seine Puttlinie erstreckt.
Ist Behinderung gegeben, so darf der Spieler den Ball spielen wie er liegt (sofern nicht durch Platzregel
untersagt) oder Erleichterung nach b. in Anspruch nehmen.
Anmerkung: Die Spielleitung darf durch Platzregel den Anspruch des Spielers auf Erleichterung von
Behinderung seiner Standposition durch sämtliche oder einzelne Umstände nach dieser Regel
ausschließen.
b. Erleichterung
Entscheidet sich der Spieler für Erleichterung, so muß er folgendermaßen verfahren:
(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muß der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem Platz
festgestellt werden, der (a) nicht näher zum Loch liegt, (b) die Behinderung durch den Umstand ausschließt
und (c) sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muß den Ball aufnehmen
und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einen Teil des Platzes
fallenlassen, welcher die Voraussetzungen nach (a), (b) und (c) erfüllt.
(II) Im Hindernis: Ist der Ball in einem Hindernis, so muß der Spieler den Ball aufnehmen und ihn
fallenlassen entweder
(a) straflos in dem Hindernis so nahe wie möglich der Stelle, wo der Ball lag, nicht näher zum Loch, auf
einen Teil des Platzes, der größte nach den Umständen erzielbare Erleichterung von der Behinderung bietet;
oder
(b) mit einem Strafschlag außerhalb des Hindernisses. Dabei muß der Punkt, auf dem der Ball lag, auf
gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen, auf der der Ball fallengelassen wird; und zwar ohne
Beschränkung, wie weit hinter dem Hindernis der Ball fallengelassen werden darf.
Ausnahme: Ist ein Ball im Wasserhindernis (seitliches eingeschlossen), so darf der Spieler straflose
Erleichterung von Loch, Aufgeworfenem oder Laufspur eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder
eines Vogels nicht in Anspruch nehmen. Er muß den Ball spielen wie er liegt oder nach Regel 26-1
verfahren.
(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muß ihn der Spieler aufnehmen und straflos in diejenige
der vorherigen nächste Lage hinlegen, welche größte nach den Umständen erzielbare Erleichterung von der
Behinderung bietet, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis.
Der Ball darf gereinigt werden, wenn er gemäß Regel 25-1b aufgenommen worden ist.
(Ball rollt in eine Lage, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch
genommen wurde - siehe Regel 20-2c [V].)
Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach Regel 25-1b dann nicht in Anspruch nehmen, wenn (a) es für
ihn wegen Behinderung durch irgend etwas anderes als einen Umstand nach Regel 25-1a ganz und gar
unvernünftig wäre, einen Schlag zu spielen, oder (b) die Behinderung durch einen solchen Umstand
ausschließlich infolge unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.
Anmerkung: Ist ein nach dieser Regel fallenzulassender oder hinzulegender Ball nicht sogleich wieder zu
erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.
c. Ball verloren unter Umständen, die in Regel 25-1. beschrieben werden
Es ist eine Tatfrage, ob ein in entsprechender Richtung geschlagener Ball unter den Umständen nach Regel
25-1 verloren ist. Um den Ball als unter den betreffenden Umständen verloren zu behandeln, müssen
berechtigte Anzeichen dafür vorliegen. Fehlt es an solchen Anzeichen, so muß der Ball unter Anwendung
von Regel 27 als verloren behandelt werden.
(I) Außerhalb eines Hindernisses: Ist ein Ball außerhalb eines Hindernisses unter einem Umstand nach
Regel 25-1 verloren, so darf der Spieler Erleichterung in Anspruch nehmen wie folgt: Es muß der von dort,
wo der Ball zuletzt die Grenze der betreffenden Fläche gekreuzt hat, nächstgelegene Punkt auf dem Platz
festgestellt werden, der (a) nicht näher zum Loch liegt als der Punkt, wo der Ball zuletzt die Grenze
gekreuzt hat, (b) die betreffende Behinderung ausschließt und (c) sich nicht in einem Hindernis oder auf
einem Grün befindet. Der Spieler muß einen Ball straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so
festgestellten Punkt auf einen Teil des Platzes fallenlassen, welcher die Voraussetzungen nach (a), (b) und
(c) erfüllt.
(II) Im Hindernis: Ist ein Ball in einem Hindernis unter einem Umstand nach Regel 25-1 verloren, so darf der
Spieler einen Ball fallenlassen entweder
(a) straflos in dem Hindernis, so nahe wie möglich dem Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze
der betreffenden Fläche gekreuzt hat, nicht näher zum Loch, auf einen Teil des Platzes, der größte nach
den Umständen erzielbare Erleichterung von der Behinderung bietet; oder
(b) mit einem Strafschlag außerhalb des Hindernisses, wobei der Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt
die Grenze des Hindernisses gekreuzt hat, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen muß,
wo der Ball fallengelassen wird, und zwar ohne Beschränkung, wie weit hinter dem Hindernis der Ball
fallengelassen werden darf.
Ausnahme: Ist der Ball in einem Wasserhindernis (seitliches eingeschlossen), so darf der Spieler straflose
Erleichterung von Ballverlust in Loch, Aufgeworfenem oder Laufspur eines Erdgänge grabenden Tiers, eines
Reptils oder eines Vogels nicht in Anspruch nehmen. Der Spieler muß nach Regel 26-1 verfahren.
25-2. Eingebetteter Ball
Ein im Gelände auf irgendeiner kurzgemähten Fläche in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebetteter
Ball darf aufgenommen, gereinigt und straflos so nahe wie möglich der Stelle, wo er lag, nicht näher zum
Loch, fallengelassen werden. Der fallengelassene Ball muß zum erstenmal auf einen Teil des Platzes im
Gelände auftreffen. Unter kurzgemähter Fläche wird jede Fläche auf dem Platz verstanden, Wege durch das
Rauhe eingeschlossen, die auf Fairwayhöhe oder kürzer geschnitten worden ist.
25-3. Falsches Grün
Ein Spieler darf keinen Ball spielen, der auf einem anderen Grün als dem des zu spielenden Lochs liegt. Der
Ball muß aufgenommen werden, und der Spieler muß verfahren wie folgt: Es muß der von dort, wo der Ball
liegt, nächstgelegene Punkt festgestellt werden, der sich (a) nicht näher zum Loch und (b) nicht in einem
Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muß den Ball aufnehmen und straflos innerhalb einer
Schlägerlänge vom dem so festgestellten Punkt auf einen Teil des Platzes fallenlassen, welcher die
Voraussetzungen nach (a) und (b) erfüllt. Der so aufgenommene Ball darf gereinigt werden.
Anmerkung: Sofern nicht von der Spielleitung anderweitig bestimmt, schließt der Begriff »anderes Grün als
das des zu spielenden Lochs« auch ein Übungs- oder Annäherungsgrün auf dem Platz ein.
Strafe für Regelverstoß
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge
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