Regel 24. Hemmnisse
Erklärung
Hemmnis ist alles Künstliche, eingeschlossen die künstlich angelegten Oberflächen und Begrenzungen von
Straßen und Wegen sowie künstliches Eis, jedoch ausgenommen
- a. Gegenstände zum Bezeichnen des Aus wie Mauern, Zäune, Pfosten und Geländer;
- b. jeglicher im Aus befindliche Bestandteil eines unbeweglichen künstlichen Gegenstands; und
- c. jegliche von der Spielleitung zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlage.
24-1. Bewegliches Hemmnis
Von einem beweglichen Hemmnis darf ein Spieler folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:
a. Liegt der Ball nicht in oder auf dem Hemmnis, so darf das Hemmnis fortbewegt werden. Bewegt sich der
Ball, so muß er zurückgelegt werden, und dies ist straflos, sofern das Bewegen des Balls unmittelbar auf
das Fortbewegen des Hemmnisses zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen gilt Regel 18-2a.
b. Liegt der Ball in oder auf dem Hemmnis, so darf der Ball straflos aufgenommen und das Hemmnis
fortbewegt werden. Der Ball muß so nahe wie möglich der Stelle unmittelbar unterhalb derjenigen, wo er in
oder auf dem Hemmnis lag, nicht näher zum Loch, in Gelände oder Hindernis fallengelassen, auf dem Grün
hingelegt werden.
Der Ball darf gereinigt werden, wenn er gemäß Regel 24-1 aufgenommen worden ist.
Solange ein Ball in Bewegung ist, darf ein Hemmnis, welches die Bewegung des Balls beeinflussen könnte,
ausgenommen ein bedienter Flaggenstock oder Ausrüstung der Spieler, nicht fortbewegt werden.>
Anmerkung: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallengelassen oder hingelegt werden muß, nicht sogleich
wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.
24-2. Unbewegliches Hemmnis
a. Behinderung
Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ist gegeben, wenn ein Ball darin oder darauf oder so dicht
dabei liegt, daß die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs durch das
Hemmnis behindert sind. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben,
wenn sich ein unbewegliches Hemmnis auf seine Puttlinie erstreckt. In anderweitigen Fällen ist ein
Dazwischenkommen auf der Spiellinie als solches keine Behinderung nach dieser Regel.
b. Erleichterung
Ausgenommen der Ball ist in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, darf ein Spieler von
Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis straflos folgendermaßen Erleichterung in Anspruch
nehmen:
(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muß der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem Platz
festgestellt werden (ohne Kreuzen unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das
Hemmnis hindurch), der (a) nicht näher zum Loch liegt, (b) die umschriebene Behinderung ausschließt und
(c) sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muß den Ball aufnehmen und ihn
innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einem Teil des Platzes fallenlassen,
welcher die Voraussetzungen nach (a), (b) und (c) erfüllt.
Anmerkung: Das Verbot, unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das Hemmnis
hindurch zu kreuzen, gilt nicht für künstlich angelegte Oberflächen und Begrenzungen von Straßen und
Wegen, oder wenn der Ball in oder auf dem Hemmnis liegt.
(II) Im Bunker: Ist der Ball in einem Bunker, so muß ihn der Spieler in Übereinstimmung mit (I) aufnehmen
und fallenlassen, doch muß der Ball in dem Bunker fallengelassen werden.
(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muß ihn der Spieler aufnehmen und in die
nächstgelegene Lage hinlegen, die Erleichterung von der Behinderung bietet, jedoch nicht näher zum Loch
und nicht in einem Hindernis.
Der Ball darf gereinigt werden, wenn er gemäß Regel 24-2b aufgenommen worden ist.
(Ball rollt in eine Lage, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch
genommen wurde - siehe Regel 20-2c V).
Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach Regel 24-2b dann nicht in Anspruch nehmen, wenn (a) es für
ihn wegen Behinderung durch irgend etwas anderes als ein unbewegliches Hemmnis ganz und gar
unvernünftig wäre, einen Schlag zu spielen, oder (b) die Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis
ausschließlich infolge unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.
Anmerkung 1: Ist ein Ball in einem Wasserhindernis (seitliches eingeschlossen), so darf der Spieler
straflose Erleichterung wegen Behinderung durch unbewegliches Hemmnis nicht in Anspruch nehmen. Er
muß den Ball spielen wie er liegt oder nach Regel 26-1 verfahren.
Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallengelassen oder hingelegt werden muß, nicht sogleich
wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.
c. Ball verloren
Liegen berechtigte Anzeichen dafür vor, daß ein Ball in einem unbeweglichen Hemmnis verloren ist, so darf
der Spieler, ausgenommen in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, straflos einen
anderen Ball einsetzen und nach dem in Regel 24-2b vorgeschriebenen Verfahren vorgehen. Dabei gilt der
Ball als an der Stelle liegend, wo er in das Hemmnis hineingegangen ist. Ist der Ball in einem unterirdischen
Abflußrohr oder -kanal verloren, dessen Zugang in einem Wasserhindernis liegt, so muß ein Ball in dem
Hindernis fallengelassen werden, oder der Spieler muß nach Regel 26-1, sofern anwendbar, verfahren.
Strafe für Regelverstoß
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge
|