Regel 17. Der Flaggenstock
17-1. Flaggenstock bedient, entfernt oder hochgehalten
Vor und während dem Schlag darf der Spieler den Flaggenstock bedienen, entfernen oder zum Anzeigen der
Lage des Lochs hochhalten lassen. Dies darf nur auf vom Spieler vor dem Spielen seines Schlags erteilte
Ermächtigung geschehen.
Wird der Flaggenstock vor dem Schlag von irgendwem mit Kenntnis des Spielers und ohne dessen Einwand
bedient, entfernt oder hochgehalten, so gilt dies als mit Ermächtigung des Spielers geschehen. Wenn
irgendwer den Flaggenstock bedient oder hochhält bzw. dicht am Loch steht, während ein Schlag gespielt
wird, so gilt dies solange als Bedienen des Flaggenstocks, bis der Ball zur Ruhe gekommen ist.
17-2. Bedienen ohne Ermächtigung
a. Lochspiel
Im Lochspiel dürfen ein Gegner oder sein Caddie den Flaggenstock nicht ohne Ermächtigung oder vorherige
Kenntnis des Spielers bedienen, entfernen oder hochhalten, während der Spieler einen Schlag spielt oder
sein Ball in Bewegung ist.
b. Zählspiel
Wenn im Zählspiel ohne Ermächtigung oder vorherige Kenntnis des Bewerbers ein Mitbewerber oder dessen
Caddie den Flaggenstock bedienen, entfernen oder hochhalten, während der Bewerber einen Schlag spielt
oder sein Ball in Bewegung ist, so zieht sich der Mitbewerber die Strafe für Verstoß gegen diese Regel zu.
Trifft in einem solchen Fall der Ball des Bewerbers den Flaggenstock, die bedienende Person oder irgend
etwas, das sie mitführt, so zieht sich der Bewerber keine Strafe zu und der Ball muß gespielt werden wie er
liegt; war der Schlag jedoch vom Grün aus gespielt worden, so muß er annulliert, der Ball zurückgelegt und
der Schlag wiederholt werden.
Strafe für Verstoß gegen Regel 17-1 oder -2
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge
17-3. Ball trifft Flaggenstock oder bedienende Person
Der Ball des Spielers darf nicht treffen
a. den Flaggenstock, während er von dem Spieler, seinem Partner oder einem ihrer Caddies oder einer
anderen Person mit Ermächtigung oder vorheriger Kenntnis des Spielers bedient oder entfernt oder
hochgehalten worden ist; oder
b. den Caddie des Spielers, seinen Partner oder dessen Caddie, während sie den Flaggenstock bedienen,
oder eine andere Person, die mit Ermächtigung oder vorheriger Kenntnis des Spielers den Flaggenstock
bedient, oder irgend etwas, das irgendeine dieser Personen mitführt; oder
c. den unbedienten Flaggenstock im Loch, sofern der Ball vom Grün aus gespielt worden war.
Strafe für Verstoß gegen Regel 17-3
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge und Ball spielen wie er liegt
17-4. Ball kommt am Flaggenstock zur Ruhe
Ruht der Ball an dem im Loch befindlichen Flaggenstock, so dürfen der Spieler oder jemand anders, den er
dazu ermächtigt hat, den Flaggenstock bewegen oder entfernen, und fällt dabei der Ball in das Loch, so gilt
er als vom Spieler mit seinem letzten Schlag eingelocht; andernfalls muß der Ball, wenn er bewegt worden
ist, straflos am Lochrand hingelegt werden.
|