Regel 16. Das Grün
Erklärungen
Grün ist der gesamte Boden des zu spielenden Lochs, der zum Putten besonders hergerichtet oder von der
Spielleitung sonstwie entsprechend bezeichnet ist. Ein Ball ist auf dem Grün, wenn er mit irgendeinem Teil
das Grün berührt.
Puttlinie ist die Linie, welche nach der Absicht des Spielers sein Ball nach einem auf dem Grün gespielten
Schlag nehmen soll. Ausgenommen im Sinne von Regel 16-1e, umfaßt die Puttlinie einen angemessenen
Abstand beiderseits der beabsichtigten Linie. Die Puttlinie erstreckt sich nicht über das Loch hinaus.
Ein Ball ist eingelocht, wenn er innerhalb der Peripherie des Lochs zur Ruhe gekommen ist und sich zur
Gänze unterhalb der Ebene des Lochrands befindet.
16-1. Allgemeines
a. Puttlinie berühren
Die Puttlinie darf nicht berührt werden, außer
(I) daß der Spieler Sand und loses Erdreich auf dem Grün sowie andere lose hinderliche Naturstoffe
bewegen darf, indem er sie aufsammelt oder mit der Hand oder einem Schläger beiseite fegt, ohne dabei
irgend etwas niederzudrücken;
(II) daß der Spieler beim Ansprechen des Balls den Schläger vor den Ball stellen darf, ohne dabei irgend
etwas niederzudrücken;
(III) beim Nachmessen - Regel 10-4;
(IV) beim Aufnehmen des Balls - Regel 16-1b;
(V) beim Eindrücken eines Ballmarkers;
(VI) beim Ausbessern von Lochpfropfen oder von Einschlaglöchern von Bällen auf dem Grün - Regel 16-1c;
und
(VII) beim Fortbewegen beweglicher Hemmnisse - Regel 24-1.
(Puttlinie auf dem Grün angeben - siehe Regel 8-2b)
b. Ball aufnehmen
Ein Ball auf dem Grün darf aufgenommen und auf Wunsch gereinigt werden. Ein so aufgenommener Ball
muß an die Stelle zurückgelegt werden, von der er aufgenommen worden war.
c. Ausbessern von Lochpfropfen, Einschlaglöchern von Bällen und sonstigen Schäden
Gleichviel ob sein Ball auf dem Grün liegt oder nicht, darf der Spieler einen Lochpfropfen oder Schäden auf
dem Grün, welche durch Einschlag eines Balls hervorgerufen worden sind, ausbessern. Wird der Ball bei
einer solchen Ausbesserung bewegt, so muß er straflos zurückgelegt werden. Irgendein sonstiger Schaden
auf dem Grün darf nicht ausgebessert werden, sofern dies dem Spieler beim nachfolgenden Spielen des
Lochs von Nutzen sein könnte.
d. Prüfen der Oberfläche
Beim Spielen eines Lochs darf der Spieler die Oberfläche des Grüns nicht dadurch prüfen, daß er einen Ball
rollt oder die Oberfläche aufrauht oder aufkratzt.
e. Über oder auf Puttlinie stehen
Der Spieler darf auf dem Grün keinen Schlag aus einer Standposition spielen, bei der er beiderseits der
Puttlinie einschließlich der Verlängerung dieser Linie hinter dem Ball steht oder diese Linie einschließlich
dieser Verlängerung mit einem der Füße berührt.
f. Position von Caddie oder Partner
Während er einen Schlag auf dem Grün spielt, darf der Spieler nicht dulden, daß sich sein Caddie, sein
Partner oder der Caddie seines Partners auf oder dicht an einer Verlängerung der Puttlinie hinter dem Ball
positionieren.
g. Schlag spielen solange anderer Ball in Bewegung
Der Spieler darf keinen Schlag spielen, solange ein anderer Ball nach einem auf dem Grün gespielten
Schlag in Bewegung ist, es sei denn, der betreffende Spieler hätte nach der Spielfolge zuerst spielen
müssen, wodurch sein Verhalten straflos bleibt.
(Ball aufnehmen, der Spiel behindert oder unterstützt, solange anderer Ball in Bewegung - siehe Regel 22)
Zählspiel - Zwei Schläge
16-2. Ball ragt über Lochrand hinaus
Ragt irgendein Teil des Balls über den Lochrand hinaus, so stehen dem Spieler die Zeit, das Loch ohne
vermeidbare Verzögerung zu erreichen, sowie weitere zehn Sekunden zu, um festzustellen, ob sich der Ball
in Ruhe befindet. Ist der Ball bis dahin nicht in das Loch gefallen, so gilt er als in Ruhe befindlich. Fällt der
Ball anschließend in das Loch, so gilt er als vom Spieler mit dem letzten Schlag eingelocht, und er muß
seiner Schlagzahl für das Loch einen Strafschlag hinzurechnen; sonstige Strafe kommt nach dieser Regel
nicht hinzu.
(Unangemessene Verzögerung - siehe Regel 6-7)
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