Regel 12. Ball suchen und identifizieren
Erklärungen
Hindernis ist jeglicher Bunker wie auch jegliches Wasserhindernis.
Ein Bunker ist ein Hindernis in der Form einer besonders hergerichteten, oft vertieften Bodenstelle, wo
Grasnarbe oder Erdreich entfernt und durch Sand oder dergleichen ersetzt worden sind. Grasbewachsener
Boden um einen oder in einem Bunker ist nicht Bestandteil des Bunkers. Ein Bunker erstreckt sich von den
Grenzen senkrecht nach unten, aber nicht nach oben. Ein Ball ist im Bunker, wenn er darin liegt oder ihn
mit irgendeinem Teil berührt.
Wasserhindernis ist jedes Meer, jeder See, Teich, Fluß, Graben, Abzugsgraben oder sonstige offene
Wasserlauf (Wasser enthaltend oder nicht) und alles ähnliche.
Grund und Wasser innerhalb der Grenzen eines Wasserhindernisses sind Teil desselben. Ein
Wasserhindernis erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach oben und unten. Pfosten und Linien, die
Grenzen eines Wasserhindernisses bezeichnen, liegen innerhalb des Hindernisses. Pfosten, die ein
Wasserhindernis bezeichnen, sind Hemmnisse. Ein Ball ist im Wasserhindernis, wenn er darin liegt oder es
mit irgendeinem Teil berührt.
12-1. Ball suchen; Ball sehen
Beim Suchen seines Balls überall auf dem Platz darf der Spieler langes Gras, Binsen, Gebüsch, Ginster,
Heide oder dergleichen berühren oder biegen, jedoch nur im erforderlichen Ausmaß, um seinen Ball finden
und identifizieren zu können, und vorausgesetzt, daß dadurch die Lage des Balls, der Raum seines
beabsichtigten Schwungs oder seine Spiellinie nicht verbessert werden.
Ein Spieler hat nicht unbedingt Anspruch, seinen Ball sehen zu können, wenn er einen Schlag spielt.
Ist ein Ball im Hindernis von losen hinderlichen Naturstoffen oder Sand bedeckt, so darf der Spieler durch
Tasten, Harken oder andere Mittel soviel davon fortbewegen wie erforderlich, damit er einen Teil des Balls
sehen kann. Ist mehr fortbewegt worden, so ist das straflos, und der Ball muß so wieder bedeckt werden,
daß nur ein Teil sichtbar ist. Wird beim Fortbewegen der Ball bewegt, so ist das straflos; der Ball muß
zurückgelegt und ggf. wieder bedeckt werden. Bezüglich Fortbewegens loser hinderlicher Naturstoffe
außerhalb eines Hindernisses, siehe Regel 23.
Wird ein Ball, der in zeitweiligem Wasser, Boden in Ausbesserung oder Loch, Aufgeworfenem oder Laufspur
eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder eines Vogels liegt, beim Suchen versehentlich bewegt,
so ist das straflos; der Ball muß zurückgelegt werden, sofern sich der Spieler nicht für das Verfahren nach
Regel 25-1b entscheidet.
Wird angenommen, daß ein Ball im Wasser eines Wasserhindernisses liegt, so darf der Spieler mit einem
Schläger oder sonstwie danach tasten. Wird der Ball dabei bewegt, so ist das straflos; der Ball muß
zurückgelegt werden, sofern sich der Spieler nicht für das Verfahren nach Regel 26-1 entscheidet.
Strafe für Verstoß gegen Regel 12-1
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge
12-2. Ball identifizieren
Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß er den richtigen Ball spielt. Jeder Spieler sollte seinen Ball
kennzeichnen.
Außer im Hindernis darf der Spieler straflos einen Ball, den er für seinen eigenen hält, zum Zweck der
Identifizierung aufnehmen und in dem zur Identifizierung erforderlichen Ausmaß reinigen. Erweist sich der
Ball als Ball des Spielers, so muß er ihn zurücklegen. Bevor er den Ball aufnimmt, muß der Spieler die
Absicht dazu seinem Gegner im Lochspiel bzw. seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel
ankündigen und die Lage des Balls kennzeichnen. Sodann muß er Gegner, Zähler oder Mitbewerber
Gelegenheit zum Beobachten des Aufnehmens und Zurücklegens geben. Nimmt er seinen Ball auf, ohne
zuvor seine Absicht anzukündigen, die Lage des Balls zu kennzeichnen oder Gegner, Zähler oder
Mitbewerber Gelegenheit zum Beobachten zu geben, oder nimmt er seinen Ball zum Zweck des
Identifizierens in einem Hindernis auf, oder reinigt er ihn mehr als zur Identifizierung erforderlich, so zieht er
sich einen Strafschlag zu und der Ball muß zurückgelegt werden.
Legt ein Spieler einen Ball, den er zurücklegen muß, nicht zurück, so zieht er sich die Strafe für Verstoß
gegen Regel 20-3a zu, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 12-2.
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